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Hausordnung
(Stand: 08.08.2025)
Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
Für ein störungsfreies Zusammenleben in einer Gemeinschaft und für ein erfolgreiches Arbeiten sind gegenseitige Rücksichtnahme, Achtung und Vertrauen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit sowie die Beachtung gesetzlicher Vorschriften (Thüringer Schulgesetz, Thüringer Schulordnung, Thüringer Lehrerdienstordnung) unerlässliche Voraussetzung.
Für alle unserem Gymnasium angehörenden Personen ergeben sich dementsprechend Verpflichtungen und Regeln, die sich in einer Hausordnung widerspiegeln.
I. vor Schul- bzw. Unterrichtsbeginn
- Einlass für die Schüler ist ab 7:15 Uhr.
- Unterrichtsbeginn ist 8:00 Uhr. Um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, finden sich alle Schüler bis 7:55 Uhr im jeweiligen Unterrichtsraum ein und halten die benötigten Unterrichtsmaterialien bereit.
- Aufenthaltsräume für Fahrschüler, bei späterem Unterrichtsbeginn bzw. bei ungünstigen Witterungsbedingungen sind im Haus I: Clubraum
- Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse, so erfolgt durch den Klassensprecher eine Meldung im Sekretariat.
II. Aufenthalt im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen
- Alle am Schulleben Beteiligten haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder mehr als notwendig gestört oder behindert wird. Dazu gehört auch die Verantwortung jedes Einzelnen für Ordnung und Sauberkeit im Gebäude und auf dem Schulgelände.
- Nach Beendigung jeder Unterrichtsstunde ist der ordnungsgemäße Zustand des Unterrichtsraumes wiederherzustellen. Dazu gehört die Reinigung der Tafel durch den Ordnungsdienst (wöchentliche Festlegung durch den Klassenleiter, bzw. Festlegung durch den Kursleiter), das saubere und ordentliche Verlassen des Arbeitsplatzes durch jeden Schüler sowie das Hochstellen der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde.
- Grobe Unsauberkeiten, Schmierereien und Schäden in den Räumen sind sofort dem entsprechenden Fachlehrer zu melden, der die Meldung an die Schulleitung weiterleitet.
- Essen, Trinken und Kaugummikauen während des Unterrichts sind nicht gestattet, ebenso ist das Mitbringen nicht verschlossener Getränkebehälter in die Unterrichtsräume untersagt. Ausnahmen können bei mehrstündigen Arbeiten bzw. bei extremen Temperaturen genehmigt werden.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist nicht gestattet. Schüler ab Klassenstufe 10 können während der Hof- und Mittagspausen sowie in Freistunden das Schulgelände verlassen. In diesem Fall entfällt die Aufsichtspflicht und damit der Versicherungsschutz.
- Bei Nutzung der Medienräume und –plätze, der Bibliothek, Speise- und Aufenthaltsräume sind die dort geltenden Regeln einzuhalten.
- Für Klasse 5 bis 9 gilt: mit dem Betreten des Schulgeländes verbleiben Handys ausgeschaltet in der Schultasche bis zum Ende des Unterrichtstages.
Bei Klassen-, Kursarbeiten und Prüfungen sind digitale Endgeräte beim Lehrer abzugeben.
III. Sicherheit und Gesundheit
- Der Besitz, Handel und Genuss von Alkohol und Drogen ist verboten.
- Ebenfalls besteht im Bereich der Schule und auf dem Schulgelände Rauchverbot.
- Gegenstände, die die Sicherheit gefährden wie Tierabwehrspray, Reizgas, Messer, Waffen, Anscheinwaffen u. ä. dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. In begründeten Fällen wird die Polizei informiert bzw. hinzugezogen.
- Wertsachen und sonstige Gegenstände sollten stets unter Kontrolle und Verschluss gehalten werden. Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
- Das Aushängen von Plakaten, Werbeschriften u. ä. kann im Schulhaus nur mit Genehmigung der Schulleiterin erfolgen.
- Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat durch die beteiligten Schüler bzw. die aufsichtführenden Lehrer zu melden.
- Das Verhalten bei Feuer und Havarien in der Schule wird durch die Alarm- und Brandschutzordnung geregelt.
- Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden.
Jeder Lehrer und Schüler unseres Gymnasiums hat das Recht, sich zu beschweren, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Jeder, der die Hausordnung missachtet, stört das Zusammenleben und muss damit rechnen, dass er zur Verantwortung gezogen wird.